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Als Aufnahmekriterien gelten eine jahrelange Suchtkarriere, die durch mehrfache, erfolglose Entzugsbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen gekennzeichnet ist. Für die Aufnahme muss ein vom Kostenträger gemäß §§ 53/54 SGB XII anerkanntes Bedürfnis bestehen. Die Dauer des Aufenthaltes in der Einrichtung ist von den konkreten Erfordernissen des Einzelfalles abhängig und kann langfristig sein. Die für 2014 gültige Vergütungsvereinbarung beträgt 56,20 €. |